Unvollständige Informationen beim Hautkrebs-Screening
1. August 2009 | Kategorie: Aktuell, Gesundheit
Gesetzlich Krankenversicherte ab dem Alter von 35 Jahren können alle zwei Jahre ihre Haut untersuchen lassen. Die Kosten dieser Krebsfrüherkennungsmaßnahme – für die auch keine Praxisgebühr anfällt – trägt die Krankenkasse. Darauf weist die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Helga Kühn-Mengel, hin. Die gerne als kostenpflichtige Sonderleistung angebotene Zuhilfenahme einer Lupe oder eines Mikroskops sei dafür nicht notwendig.
