"ca."-Angaben ohne Bedeutung
Falsche Wohnflächen-Angaben in Mietverträgen: Keine doppelte Toleranzgrenze
23. April 2010 | Kategorie: Aktuell, Haus & Heim, Steuern & Recht
Eine doppelte Toleranzgrenze darf es bei falschen Wohnflächenangaben in Mietverträgen nicht geben. Zu diesem Urteil kommt der Bundesgerichtshof. Sobald eine gemietete Wohnung tatsächlich über zehn Prozent kleiner sei, als im Mietvertrag angegeben, habe die Wohnung einen klaren Mangel. In solchen Fällen rechtfertigen auch “ca.”-Angaben im Mietvertrag keine weiteren Toleranzabweichungen um wenige Prozent.
